Gewerbe zu WohnenNeues Förderprogramm
Das neue Förderprogramm „Gewerbe zu Wohnen“ unterstützt die Umwandlung von leerstehenden Gewerbeimmobilien oder Nichtwohngebäuden zu Wohnraum mit Zuschüssen von bis zu 30.000 Euro pro Wohneinheit.
Das Programm wurde vom Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) gemeinsam mit der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) aufgelegt, um leerstehende Büro-, Gewerbe- und Einzelhandelsflächen in Wohnraum umzuwandeln. Hintergrund ist der zunehmende Leerstand in Innenstädten durch Homeoffice und Onlinehandel, während gleichzeitig Wohnraum dringend benötigt wird.
Antragstellung ab sofort möglich
Anträge können ab sofort direkt bei der KfW gestellt werden – allerdings nur, wenn mit dem Bauvorhaben noch nicht begonnen wurde. Als Beginn des Vorhabens gilt der Abschluss von Liefer- oder Leistungsverträgen für die Umbauarbeiten. Planungs- und Beratungsleistungen – ebenfalls förderfähig – dürfen hingegen bereits vor der Förderzusage beauftragt werden, ohne den Förderanspruch zu gefährden.
Der Zuschuss beträgt bis zu 30.000 Euro je neu geschaffener Wohneinheit. Bei größeren Projekten mit mehreren Wohnungen sind Förderungen von insgesamt bis zu 300.000 Euro möglich.
Voraussetzungen prüfen
Voraussetzung für die Förderung ist unter anderem, dass durch den Umbau mindestens eine neue Wohneinheit entsteht, und das Gebäude nach der Sanierung mindestens den Standard „Effizienzhaus 85 Erneuerbare Energien“ oder „Effizienzhaus Denkmal Erneuerbare Energien“ erreicht. Zudem muss der Bauantrag oder die Bauanzeige für das Gebäude zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens fünf Jahre zurückliegen. Nach dem Umbau kann ein reines Wohngebäude oder ein gemischt genutztes Gebäude entstehen.
Nicht gefördert werden Gebäude, die bereits über eine Heizungsanlage oder einen Gebäude- beziehungsweise Wärmenetzanschluss mit mindestens 65 Prozent erneuerbaren Energien verfügen oder bei denen innerhalb der vergangenen fünf Jahre eine neue Heizung in Betrieb genommen wurde.
Für die Umsetzung des Vorhabens ist die Einbindung einer in der Expertenliste der Deutschen Energie-Agentur (dena) geführten Energieeffizienz-Experten verpflichtend. Die Nachweise über die Verwendung der Fördermittel sind spätestens 54 Monate nach der Förderzusage einzureichen. Außerdem müssen die neu geschaffenen Wohnungen nach Abschluss des Projekts mindestens zehn Jahre lang zu Wohnzwecken genutzt werden.
Weitere Informationen zu dem neuen Förderprogramm erhalten Sie unter:
hausund.co/3QRuffV
Das neue Förderprogramm „Gewerbe zu Wohnen“ unterstützt die Umwandlung von leerstehenden Gewerbeimmobilien oder Nichtwohngebäuden zu Wohnraum mit Zuschüssen von bis zu 30.000 Euro pro Wohneinheit.
Das Programm wurde vom Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) gemeinsam mit der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) aufgelegt, um leerstehende Büro-, Gewerbe- und Einzelhandelsflächen in Wohnraum umzuwandeln. Hintergrund ist der zunehmende Leerstand in Innenstädten durch Homeoffice und Onlinehandel, während gleichzeitig Wohnraum dringend benötigt wird.
Antragstellung ab sofort möglich
Anträge können ab sofort direkt bei der KfW gestellt werden – allerdings nur, wenn mit dem Bauvorhaben noch nicht begonnen wurde. Als Beginn des Vorhabens gilt der Abschluss von Liefer- oder Leistungsverträgen für die Umbauarbeiten. Planungs- und Beratungsleistungen – ebenfalls förderfähig – dürfen hingegen bereits vor der Förderzusage beauftragt werden, ohne den Förderanspruch zu gefährden.
Der Zuschuss beträgt bis zu 30.000 Euro je neu geschaffener Wohneinheit. Bei größeren Projekten mit mehreren Wohnungen sind Förderungen von insgesamt bis zu 300.000 Euro möglich.
Voraussetzungen prüfen
Voraussetzung für die Förderung ist unter anderem, dass durch den Umbau mindestens eine neue Wohneinheit entsteht, und das Gebäude nach der Sanierung mindestens den Standard „Effizienzhaus 85 Erneuerbare Energien“ oder „Effizienzhaus Denkmal Erneuerbare Energien“ erreicht. Zudem muss der Bauantrag oder die Bauanzeige für das Gebäude zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens fünf Jahre zurückliegen. Nach dem Umbau kann ein reines Wohngebäude oder ein gemischt genutztes Gebäude entstehen.
Nicht gefördert werden Gebäude, die bereits über eine Heizungsanlage oder einen Gebäude- beziehungsweise Wärmenetzanschluss mit mindestens 65 Prozent erneuerbaren Energien verfügen oder bei denen innerhalb der vergangenen fünf Jahre eine neue Heizung in Betrieb genommen wurde.
Für die Umsetzung des Vorhabens ist die Einbindung einer in der Expertenliste der Deutschen Energie-Agentur (dena) geführten Energieeffizienz-Experten verpflichtend. Die Nachweise über die Verwendung der Fördermittel sind spätestens 54 Monate nach der Förderzusage einzureichen. Außerdem müssen die neu geschaffenen Wohnungen nach Abschluss des Projekts mindestens zehn Jahre lang zu Wohnzwecken genutzt werden.
Weitere Informationen zu dem neuen Förderprogramm erhalten Sie unter:
hausund.co/3QRuffV
Juli/August 2026
Steuerliche Bewertung von Eigentumswohnungen bei Erbschaft und SchenkungVergleichspreise sind maßgeblich
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteil vom 11. März 2026 (II R 6/23) die Anfechtbarkeit der von Gutachterausschüssen ermittelten Vergleichspreise eingeschränkt. Diese sind demnach für Immobilien grundsätzlich maßgebend und von der Finanzverwaltung sowie den Steuerpflichtigen bei der Grundstücksbewertung für die Erbschaft- und Schenkungssteuer heranzuziehen. Damit bestätigt der BFH eine langjährige Linie seiner Rechtsprechung.
Die finanzgerichtliche Kontrolle der Vergleichspreise beschränkt sich auf offensichtliche Unrichtigkeiten. Erst wenn solche erkennbar werden, muss das Finanzgericht den Sachverhalt von Amts wegen weiter aufklären. Im verhandelten Fall ging es um die Bewertung einer Eigentumswohnung. Das Finanzamt hatte deren Wert auf Basis von 20 Vergleichspreisen eines Gutachterausschusses auf 186.000 Euro festgestellt. Dieses sogenannte Vergleichswertverfahren ist das vorgesehene Verfahren für die Bewertung einer Eigentumswohnung bei Erbschaft- und Schenkungssteuer. Grundlage dafür sind vorrangig die von den Gutachterausschüssen mitgeteilten Vergleichspreise, hergeleitet überwiegend aus Verkäufen ähnlicher Objekte.
Die Erben kritisierten vor allem die Auswahl der Vergleichswohnungen und die Berechnung des Durchschnittswertes. Nach Ansicht der Richter ist der im Gesetz ausdrücklich angeordnete Vorrang der vom Gutachterausschuss mitgeteilten Vergleichspreise rechtsstaatlich unbedenklich. Die Gutachterausschüsse verfügen über eine besondere Sach- und Fachkenntnis, über eine größere Ortsnähe und über eine besondere Kompetenz bei der von Beurteilungs- und Ermessenserwägungen abhängigen Wertfindung. Es handelt sich um staatliche Behörden, die auf gesetzlicher Grundlage errichtet und als selbstständige und unabhängige Gremien eingerichtet sind.
Sibylle Barent
Fazit
„Das Urteil stärkt die Bedeutung der Preisfestlegungen durch Gutachterausschüsse für die Immobilienbewertung im Rahmen der Erbschaft- und Schenkungssteuer in dem für Eigentumswohnungen maßgeblichen Vergleichswertverfahren und reiht sich damit in ähnliche frühere Urteile des BFH ein. Es enthält aber auch Hinweise dazu, wie und in welchem Umfang Erben die Feststellungen der Gutachterausschüsse rechtlich überhaupt noch angreifen können. Damit wird aber wohl auch der Rahmen für eigene Gegengutachten zum Beleg eines tatsächlich niedrigeren Wertes enger.“
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteil vom 11. März 2026 (II R 6/23) die Anfechtbarkeit der von Gutachterausschüssen ermittelten Vergleichspreise eingeschränkt. Diese sind demnach für Immobilien grundsätzlich maßgebend und von der Finanzverwaltung sowie den Steuerpflichtigen bei der Grundstücksbewertung für die Erbschaft- und Schenkungssteuer heranzuziehen. Damit bestätigt der BFH eine langjährige Linie seiner Rechtsprechung.
Die finanzgerichtliche Kontrolle der Vergleichspreise beschränkt sich auf offensichtliche Unrichtigkeiten. Erst wenn solche erkennbar werden, muss das Finanzgericht den Sachverhalt von Amts wegen weiter aufklären. Im verhandelten Fall ging es um die Bewertung einer Eigentumswohnung. Das Finanzamt hatte deren Wert auf Basis von 20 Vergleichspreisen eines Gutachterausschusses auf 186.000 Euro festgestellt. Dieses sogenannte Vergleichswertverfahren ist das vorgesehene Verfahren für die Bewertung einer Eigentumswohnung bei Erbschaft- und Schenkungssteuer. Grundlage dafür sind vorrangig die von den Gutachterausschüssen mitgeteilten Vergleichspreise, hergeleitet überwiegend aus Verkäufen ähnlicher Objekte.
Die Erben kritisierten vor allem die Auswahl der Vergleichswohnungen und die Berechnung des Durchschnittswertes. Nach Ansicht der Richter ist der im Gesetz ausdrücklich angeordnete Vorrang der vom Gutachterausschuss mitgeteilten Vergleichspreise rechtsstaatlich unbedenklich. Die Gutachterausschüsse verfügen über eine besondere Sach- und Fachkenntnis, über eine größere Ortsnähe und über eine besondere Kompetenz bei der von Beurteilungs- und Ermessenserwägungen abhängigen Wertfindung. Es handelt sich um staatliche Behörden, die auf gesetzlicher Grundlage errichtet und als selbstständige und unabhängige Gremien eingerichtet sind.
Sibylle Barent
Fazit
„Das Urteil stärkt die Bedeutung der Preisfestlegungen durch Gutachterausschüsse für die Immobilienbewertung im Rahmen der Erbschaft- und Schenkungssteuer in dem für Eigentumswohnungen maßgeblichen Vergleichswertverfahren und reiht sich damit in ähnliche frühere Urteile des BFH ein. Es enthält aber auch Hinweise dazu, wie und in welchem Umfang Erben die Feststellungen der Gutachterausschüsse rechtlich überhaupt noch angreifen können. Damit wird aber wohl auch der Rahmen für eigene Gegengutachten zum Beleg eines tatsächlich niedrigeren Wertes enger.“
Juli/August 2026
Riskante GeldanlagenNach der KI-Definition gilt:
Als riskante Geldanlagen gelten Investments, die hohe Renditechancen bieten, aber gleichzeitig mit einem massiven Wertverlust oder Totalverlust einhergehen. Zu den typischen hochriskanten Anlageklassen zählen Kryptowährungen, Hebelprodukte (wie CFDs und Optionsscheine), Penny Stocks, riskante Anleihen (Hochzinsanleihen) sowie geschlossene Beteiligungen wie Schiffs- oder Wald-Fonds. Wer sich hier engagiert, hat zumindest die Aussicht ein Krösus zu werden.
Es gibt aber auch Zeitgenossen, die mit offenen Augen Investments eingehen, die wirtschaftlich in einem Fiasko enden. So auch ein Mitglied, das glaubte, mit Erwerb einer Eigentumswohnung in einen sicheren Hafen zu steuern. Das Objekt, um das es geht, ist im Saarland gelegen. Die WEG besteht aus 4 Mitgliedern.
- Wohnung im Erdgeschoss inklusive einer
stillgelegten Kegelbahn 475/1000 Miteigentumsanteilen
- drei weitere Wohnungen im Erdgeschoss
und in den Obergeschossen zusammen 525/1000 Miteigentumsanteilen
Das Mitglied hat die Wohnung im Erdgeschoss mit Kegelbahn im Jahre 2022 erworben. Laut Teilungserklärung hat sich der jeweilige Eigentümer analog zu seinen Miteigentumsanteilen mit 475/1000 an den Kosten zur Bewirtschaftung der WEG zu beteiligen.
Dem Mitglied war die Verteilungsquote bekannt.
Es unterließ es jedoch offensichtlich, sich Gedanken darüber zu machen, ob die Investition rentabel ist.
Durch den Kauf hat er für sich den Wohnbedarf gedeckt. Aber zu welchem Preis! Nur ein Bruchteil des Wohnungseigentums ist für ihn nutzbar. Die früher genutzte Kegelbahn wird nicht mehr gebraucht. Die Heizung ist außer Betrieb. Trotzdem muss es sich im Rahmen seines Miteigentumsanteiles am Wohngeld beteiligen. Bei 475/1000 fast zur Hälfte. Welche Beträge auf ihn zukommen, hat er mit Erhalt der Wohngeldabrechnung für die Zeit vom 01.01.2024 bis 31.12.2024 erfahren. Unter Berücksichtigung der getätigten Vorauszahlungen stellte die WEG vertreten durch den Verwalter dem Mitglied fast 9.000,00 € in Rechnung. Unkosten, die die finanziellen Möglichkeiten des Betroffenen übersteigen.
In 2025 fand eine Eigentümerversammlung statt. Die Rechtmäßigkeit des Abschlusses 2024 sowie Festlegung der Vorauszahlungen auf das Wohngeld danach wurde festgestellt. Es gab keine Anfechtung. Also werden die Nachzahlung von fast 9.000,00 € und die entsprechend angepassten Wohngeldvorauszahlungen geschuldet.
Würde man die nicht mehr in Gebrauch befindliche Kegelbahn aus der Unkostenquote herausnehmen, würde der Anteil von jetzt fast 1/2 auf cirka 1/3 sinken. Auf ein Niveau, das sich das Mitglied leisten könnte.
Versuche, eine Änderung herbeizuführen, wurde von den übrigen Mitgliedern der WEG abgeschmettert.
Solange dem Mitglied das geschilderte Wohnungseigentum gehört, ist es extrem hohen Verbindlichkeiten mit geringem Nutzen ausgesetzt.
Sich von dem Objekt zu trennen erweist sich als schwer. Welcher Erwerber ist schon bereit sich mit 475/1000 an den allgemeinen Unkosten einer WEG zu beteiligen, wenn er nur eine Wohnung nutzt.
Schon der Altmeister Andrè Kostolany warnte davor, kostspielige Investments einzugehen die die eigene Existenz bedrohen.
Haus & Grund Saarbrücken
Telefon 0681/66837-0
E-Mail info@hausundgrund-saarbruecken.de
Anwaltskanzlei Hoffmann
Telefon 0681/68663340
E-Mail info@anwaltskanzlei-hoffmann.com
Als riskante Geldanlagen gelten Investments, die hohe Renditechancen bieten, aber gleichzeitig mit einem massiven Wertverlust oder Totalverlust einhergehen. Zu den typischen hochriskanten Anlageklassen zählen Kryptowährungen, Hebelprodukte (wie CFDs und Optionsscheine), Penny Stocks, riskante Anleihen (Hochzinsanleihen) sowie geschlossene Beteiligungen wie Schiffs- oder Wald-Fonds. Wer sich hier engagiert, hat zumindest die Aussicht ein Krösus zu werden.
Es gibt aber auch Zeitgenossen, die mit offenen Augen Investments eingehen, die wirtschaftlich in einem Fiasko enden. So auch ein Mitglied, das glaubte, mit Erwerb einer Eigentumswohnung in einen sicheren Hafen zu steuern. Das Objekt, um das es geht, ist im Saarland gelegen. Die WEG besteht aus 4 Mitgliedern.
- Wohnung im Erdgeschoss inklusive einer
stillgelegten Kegelbahn 475/1000 Miteigentumsanteilen
- drei weitere Wohnungen im Erdgeschoss
und in den Obergeschossen zusammen 525/1000 Miteigentumsanteilen
Das Mitglied hat die Wohnung im Erdgeschoss mit Kegelbahn im Jahre 2022 erworben. Laut Teilungserklärung hat sich der jeweilige Eigentümer analog zu seinen Miteigentumsanteilen mit 475/1000 an den Kosten zur Bewirtschaftung der WEG zu beteiligen.
Dem Mitglied war die Verteilungsquote bekannt.
Es unterließ es jedoch offensichtlich, sich Gedanken darüber zu machen, ob die Investition rentabel ist.
Durch den Kauf hat er für sich den Wohnbedarf gedeckt. Aber zu welchem Preis! Nur ein Bruchteil des Wohnungseigentums ist für ihn nutzbar. Die früher genutzte Kegelbahn wird nicht mehr gebraucht. Die Heizung ist außer Betrieb. Trotzdem muss es sich im Rahmen seines Miteigentumsanteiles am Wohngeld beteiligen. Bei 475/1000 fast zur Hälfte. Welche Beträge auf ihn zukommen, hat er mit Erhalt der Wohngeldabrechnung für die Zeit vom 01.01.2024 bis 31.12.2024 erfahren. Unter Berücksichtigung der getätigten Vorauszahlungen stellte die WEG vertreten durch den Verwalter dem Mitglied fast 9.000,00 € in Rechnung. Unkosten, die die finanziellen Möglichkeiten des Betroffenen übersteigen.
In 2025 fand eine Eigentümerversammlung statt. Die Rechtmäßigkeit des Abschlusses 2024 sowie Festlegung der Vorauszahlungen auf das Wohngeld danach wurde festgestellt. Es gab keine Anfechtung. Also werden die Nachzahlung von fast 9.000,00 € und die entsprechend angepassten Wohngeldvorauszahlungen geschuldet.
Würde man die nicht mehr in Gebrauch befindliche Kegelbahn aus der Unkostenquote herausnehmen, würde der Anteil von jetzt fast 1/2 auf cirka 1/3 sinken. Auf ein Niveau, das sich das Mitglied leisten könnte.
Versuche, eine Änderung herbeizuführen, wurde von den übrigen Mitgliedern der WEG abgeschmettert.
Solange dem Mitglied das geschilderte Wohnungseigentum gehört, ist es extrem hohen Verbindlichkeiten mit geringem Nutzen ausgesetzt.
Sich von dem Objekt zu trennen erweist sich als schwer. Welcher Erwerber ist schon bereit sich mit 475/1000 an den allgemeinen Unkosten einer WEG zu beteiligen, wenn er nur eine Wohnung nutzt.
Schon der Altmeister Andrè Kostolany warnte davor, kostspielige Investments einzugehen die die eigene Existenz bedrohen.
Haus & Grund Saarbrücken
Telefon 0681/66837-0
E-Mail info@hausundgrund-saarbruecken.de
Anwaltskanzlei Hoffmann
Telefon 0681/68663340
E-Mail info@anwaltskanzlei-hoffmann.com
Juli/August 2026
Was private Eigentümer bei der Sanierung wirklich bremstDie energetische Sanierung des Gebäudebestands ist eine der großen Aufgaben der kommenden Jahre. Ohne private Eigentümer wird sie nicht gelingen. Denn sie besitzen den weit überwiegenden Teil der Wohngebäude und Wohnungen in Deutschland und treffen jeden Tag konkrete Entscheidungen darüber, ob Heizungen erneuert, Gebäude gedämmt – oder Modernisierungen verschoben werden.
Trotz dieser zentralen Rolle war bislang wenig darüber bekannt, warum private Eigentümer sanieren – oder warum sie es nicht tun. Genau hier setzt das Forschungsprojekt FEIRE (Financing Ecological Investments in Real Estate) an. In dem vom Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt geförderten Projekt arbeiteten Haus & Grund Deutschland, die Humboldt-Universität zu Berlin und das Potsdam-Institut für Klimafolgenforschung zusammen. Ziel war es, die tatsächlichen Hemmnisse energetischer Investitionen im privaten Wohneigentum besser zu verstehen.
Neue Daten durch das WohnKlima-Panel
Ein zentrales Ergebnis des Projekts ist das WohnKlima-Panel. Dabei handelt es sich um eine Onlineplattform, auf der sich Eigentümer und Vermieter registrieren können, um an Umfragen zu verschiedenen Themen teilzunehmen. Dieses Panel liegt vollständig in der Hand von Haus & Grund und erfasst fortlaufend Investitionsverhalten, Einstellungen und Hemmnisse privater Eigentümer. Damit entsteht erstmals eine Datengrundlage, die nicht nur eine Momentaufnahme liefert, sondern Veränderungen über die Zeit sichtbar machen kann. Dieses Panel trägt dazu bei, privaten Eigentümern eine Stimme in der Politik zu geben und zu verdeutlichen, vor welchen Herausforderungen Eigentümer stehen und welche Nöte sie haben. Auch nach dem Projekt wird die Infrastruktur des Panels weiter genutzt, um Forschung zu unterstützen und als Sprachrohr der Eigentümer im politischen Prozess zu dienen.
Sanierung scheitert nicht nur am Geld
Eine wichtige Erkenntnis aus dem FEIRE-Projekt lautet, dass Sanierungshemmnisse vielfältiger sind als die politische Debatte oft vermuten lässt. Finanzielle Engpässe spielen zwar eine Rolle, sie sind aber unter den Befragten nicht das wichtigste Hindernis. Häufiger genannt werden wirtschaftliche und private Gründe. Dazu gehört vor allem die Frage, ob sich eine Investition überhaupt lohnt. Gerade bei vermieteten Wohnungen ist das ein zentrales Problem. Hinzu kommen Unsicherheiten über politische Vorgaben, hoher organisatorischer Aufwand und persönliche Faktoren wie ein fortgeschrittenes Alter.
Bürokratie und Aufwand werden unterschätzt
Das Projekt zeigt auch, wie stark sogenannte Transaktionskosten wirken. Gemeint ist der gesamte Aufwand rund um eine Sanierung: Informationen beschaffen, Beratung organisieren, Angebote vergleichen, Förderung beantragen, Handwerker koordinieren und Bauabläufe überwachen. Für private Eigentümer ist das häufig eine erhebliche Belastung. Sie verfügen in der Regel nicht über professionelle Verwaltungsstrukturen wie große Wohnungsunternehmen. Deshalb reicht es nicht aus, lediglich Fördermittel bereitzustellen. Die Förderverfahren müssen einfacher, verständlicher und verlässlicher werden.
CO2-Kostenaufteilung wird kaum als Anreiz wahrgenommen
Auch das CO2-Kostenaufteilungsgesetz wurde im Projekt untersucht. Seit dem Abrechnungsjahr 2023 müssen sich Vermieter je nach energetischem Zustand des Gebäudes an den CO₂-Kosten ihrer Mieter beteiligen. Politisch soll dies Investitionen anreizen. Die Befragung zeigt jedoch, dass viele Vermieter die genaue Funktionsweise des Gesetzes nur unzureichend kennen. Zudem wird es mehrheitlich nicht als Investitionsanreiz verstanden, sondern vor allem als zusätzliche Kostenbelastung. Damit wird deutlich: Ein Instrument kann nur wirken, wenn die Betroffenen es verstehen und seine Folgen verlässlich einschätzen können.
Klimapolitik muss praxistauglich werden
Das FEIRE-Projekt macht deutlich: Energetische Sanierungen scheitern nicht allein an fehlendem Geld. Häufig bremsen mangelnde Rentabilität, Unsicherheit, Alter, Bürokratie und organisatorischer Aufwand. Für die Politik folgt daraus, dass private Eigentümer als zentrale Partner der Wärmewende ernst genommen werden müssen. Wer mehr Sanierungen will, braucht verlässliche Rahmenbedingungen, einfache Förderung und Beratung, die zur Lebensrealität privater Eigentümer passt. Gute Klimapolitik im Gebäudebestand beginnt nicht mit immer neuen Pflichten, sondern mit einem realistischen Verständnis dafür, was Eigentümer tatsächlich bewegt – und was sie bremst.
Jakob Grimm
Weitere Informationen zum Projekt finden Sie unter
www.hausundgrund.de/wohnklima-panel
Trotz dieser zentralen Rolle war bislang wenig darüber bekannt, warum private Eigentümer sanieren – oder warum sie es nicht tun. Genau hier setzt das Forschungsprojekt FEIRE (Financing Ecological Investments in Real Estate) an. In dem vom Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt geförderten Projekt arbeiteten Haus & Grund Deutschland, die Humboldt-Universität zu Berlin und das Potsdam-Institut für Klimafolgenforschung zusammen. Ziel war es, die tatsächlichen Hemmnisse energetischer Investitionen im privaten Wohneigentum besser zu verstehen.
Neue Daten durch das WohnKlima-Panel
Ein zentrales Ergebnis des Projekts ist das WohnKlima-Panel. Dabei handelt es sich um eine Onlineplattform, auf der sich Eigentümer und Vermieter registrieren können, um an Umfragen zu verschiedenen Themen teilzunehmen. Dieses Panel liegt vollständig in der Hand von Haus & Grund und erfasst fortlaufend Investitionsverhalten, Einstellungen und Hemmnisse privater Eigentümer. Damit entsteht erstmals eine Datengrundlage, die nicht nur eine Momentaufnahme liefert, sondern Veränderungen über die Zeit sichtbar machen kann. Dieses Panel trägt dazu bei, privaten Eigentümern eine Stimme in der Politik zu geben und zu verdeutlichen, vor welchen Herausforderungen Eigentümer stehen und welche Nöte sie haben. Auch nach dem Projekt wird die Infrastruktur des Panels weiter genutzt, um Forschung zu unterstützen und als Sprachrohr der Eigentümer im politischen Prozess zu dienen.
Sanierung scheitert nicht nur am Geld
Eine wichtige Erkenntnis aus dem FEIRE-Projekt lautet, dass Sanierungshemmnisse vielfältiger sind als die politische Debatte oft vermuten lässt. Finanzielle Engpässe spielen zwar eine Rolle, sie sind aber unter den Befragten nicht das wichtigste Hindernis. Häufiger genannt werden wirtschaftliche und private Gründe. Dazu gehört vor allem die Frage, ob sich eine Investition überhaupt lohnt. Gerade bei vermieteten Wohnungen ist das ein zentrales Problem. Hinzu kommen Unsicherheiten über politische Vorgaben, hoher organisatorischer Aufwand und persönliche Faktoren wie ein fortgeschrittenes Alter.
Bürokratie und Aufwand werden unterschätzt
Das Projekt zeigt auch, wie stark sogenannte Transaktionskosten wirken. Gemeint ist der gesamte Aufwand rund um eine Sanierung: Informationen beschaffen, Beratung organisieren, Angebote vergleichen, Förderung beantragen, Handwerker koordinieren und Bauabläufe überwachen. Für private Eigentümer ist das häufig eine erhebliche Belastung. Sie verfügen in der Regel nicht über professionelle Verwaltungsstrukturen wie große Wohnungsunternehmen. Deshalb reicht es nicht aus, lediglich Fördermittel bereitzustellen. Die Förderverfahren müssen einfacher, verständlicher und verlässlicher werden.
CO2-Kostenaufteilung wird kaum als Anreiz wahrgenommen
Auch das CO2-Kostenaufteilungsgesetz wurde im Projekt untersucht. Seit dem Abrechnungsjahr 2023 müssen sich Vermieter je nach energetischem Zustand des Gebäudes an den CO₂-Kosten ihrer Mieter beteiligen. Politisch soll dies Investitionen anreizen. Die Befragung zeigt jedoch, dass viele Vermieter die genaue Funktionsweise des Gesetzes nur unzureichend kennen. Zudem wird es mehrheitlich nicht als Investitionsanreiz verstanden, sondern vor allem als zusätzliche Kostenbelastung. Damit wird deutlich: Ein Instrument kann nur wirken, wenn die Betroffenen es verstehen und seine Folgen verlässlich einschätzen können.
Klimapolitik muss praxistauglich werden
Das FEIRE-Projekt macht deutlich: Energetische Sanierungen scheitern nicht allein an fehlendem Geld. Häufig bremsen mangelnde Rentabilität, Unsicherheit, Alter, Bürokratie und organisatorischer Aufwand. Für die Politik folgt daraus, dass private Eigentümer als zentrale Partner der Wärmewende ernst genommen werden müssen. Wer mehr Sanierungen will, braucht verlässliche Rahmenbedingungen, einfache Förderung und Beratung, die zur Lebensrealität privater Eigentümer passt. Gute Klimapolitik im Gebäudebestand beginnt nicht mit immer neuen Pflichten, sondern mit einem realistischen Verständnis dafür, was Eigentümer tatsächlich bewegt – und was sie bremst.
Jakob Grimm
Weitere Informationen zum Projekt finden Sie unter
www.hausundgrund.de/wohnklima-panel
Juli 2026
KommentarIrrweg
Der Vorstoß aus der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, selbst genutztes Wohneigentum zur Finanzierung der Pflege heranzuziehen, ist ein Irrweg. Er bestraft Menschen, die verantwortungsvoll für ihr Alter vorsorgen und mit ihrem Eigenheim zugleich die öffentlichen Kassen entlasten.
Die Pflegeversicherung ist bereits einkommensabhängig ausgestaltet: Wer mehr verdient, zahlt mehr ein. Die Versicherungsleistungen nun zusätzlich vom Vermögen abhängig zu machen, widerspricht dem Grundgedanken einer Versicherung. Das wäre, als würde eine Kfz-Versicherung den Schaden nur dann regulieren, wenn der Versicherte kein eigenes Vermögen besitzt.
Wer im Pflegefall befürchten muss, sein Haus verkaufen zu müssen, verliert das Vertrauen in die private Altersvorsorge. Damit sendet die Politik vor allem an die junge Generation ein fatales Signal: Eigenverantwortung und Vorsorge lohnen sich nicht, weil sie am Ende bestraft werden.
Statt immer neue Belastungen für Eigentümer zu diskutieren, sollte die Politik die eigentlichen Probleme der Pflegeversicherung angehen. Es muss sichergestellt werden, dass die Beiträge der Versicherten für ihren eigentlichen Zweck eingesetzt werden und die Menschen die Leistungen erhalten, für die sie jahrzehntelang eingezahlt haben.
Ihr Kai H. Warnecke
Der Vorstoß aus der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, selbst genutztes Wohneigentum zur Finanzierung der Pflege heranzuziehen, ist ein Irrweg. Er bestraft Menschen, die verantwortungsvoll für ihr Alter vorsorgen und mit ihrem Eigenheim zugleich die öffentlichen Kassen entlasten.
Die Pflegeversicherung ist bereits einkommensabhängig ausgestaltet: Wer mehr verdient, zahlt mehr ein. Die Versicherungsleistungen nun zusätzlich vom Vermögen abhängig zu machen, widerspricht dem Grundgedanken einer Versicherung. Das wäre, als würde eine Kfz-Versicherung den Schaden nur dann regulieren, wenn der Versicherte kein eigenes Vermögen besitzt.
Wer im Pflegefall befürchten muss, sein Haus verkaufen zu müssen, verliert das Vertrauen in die private Altersvorsorge. Damit sendet die Politik vor allem an die junge Generation ein fatales Signal: Eigenverantwortung und Vorsorge lohnen sich nicht, weil sie am Ende bestraft werden.
Statt immer neue Belastungen für Eigentümer zu diskutieren, sollte die Politik die eigentlichen Probleme der Pflegeversicherung angehen. Es muss sichergestellt werden, dass die Beiträge der Versicherten für ihren eigentlichen Zweck eingesetzt werden und die Menschen die Leistungen erhalten, für die sie jahrzehntelang eingezahlt haben.
Ihr Kai H. Warnecke
Juli 2026
Der ÖlschockAlles begann im Dezember 2019. Die Vermieterin V vermietete dem Mieter M ein Hausanwesen im Saarland. Mietbeginn war der 23.12.2019.M verpflichtete sich zur Zahlung einer Kaltmiete in Höhe von 1.200,00 € zuzüglich einer Nebenkostenvorauszahlung in Höhe von 150,00 €.
Bezüglich der Beheizung des Objektes wurde im schriftlichen Mietvertrag eine Individualvereinbarung verabredet. Dort heißt es, M bezieht unmittelbar auf eigene Rechnung die Brennstoffe, die für die Beheizung des Objektes notwendig sind.
Mündlich einigten sich die Mietvertragsparteien darauf, dass M bei Mietende den Öltank nochmals auffüllt.Bei Mietbeginn war der Öltank fast voll. Es wurde ein Bestand von 8.000 Liter gemessen.
Der Mietvertrag endete zum 30.06.2022. Zu diesem Zeitpunkt war der Bestand auf 1.500 Liter geschrumpft. M hat während der Zeit, in der er das Hausanwesen angemietet hat, kein Öl eingekauft. Das Ende ihrer vertraglichen Beziehungen war nicht harmonisch. Es gab Stress. Neben anderen Positionen auch wegen der Ölkosten.
Die Vermieterin wies durch Vorlage von Rechnungen nach, dass sie für drei Lieferungen 10.153,09 € aufwenden musste, um den Öltank auf ein Niveau wie bei Mietbeginn aufzufüllen. Sie forderte M auf, ihr diese Kosten zu erstatten. Da dieser sich weigerte, kam es zum Rechtsstreit. M brachte im Wesentlichen zwei Gegenargumente vor.
- Es könne nicht mündlich vereinbart werden, dass der Mieter bei Vertragsende für die Beschaffung von Ersatz des verbrauchten Öles aufkommen muss.
- Bezüglich der Verpflichtung, für Heizkosten aufzukommen, handele es sich um Mietnebenkosten. Und über diese müsste jährlich abgerechnet werden, was vorliegend nicht geschah.
M verweigerte nicht nur die Zahlung an V. Im Rahmen einer Widerklage forderte er für den zurückgelassenen Rest von 1.500 Liter 2.158,05 €. V beantragte diesbezüglich Abweisung der Widerklage.
Der Rechtsstreit war zunächst beim Amtsgericht Völklingen anhängig. Am 08.01.2025 wurde ein Urteil verkündet. Dieses gab dem Klagebegehren von V statt und wies die Widerklage ab.
Mit dieser Entscheidung war M nicht einverstanden. Er legte Berufung ein. Der Fall landete beim Landgericht Saarbrücken. Dieses überprüfte die erstinstanzliche Entscheidung. Die Berufungskammer bestätigte im Ergebnis das, was das Amtsgericht Völklingen ausgeführt hat. Nach diesseitiger Auffassung mit überzeugender Begründung. Die Individualvereinbarung in Verbindung mit der mündlichen Absprache der Mietvertragsparteien regelt den Zustand des Mietobjektes bei Mietbeginn. Also Wohngrundstück wie es vorgefunden wurde inklusive Heizölbestand von 8.000 Liter.
Der M hat das Objekt so angemietet, wie es zuvor geschildert wurde.
Nach den Regeln des Mietrechts muss der Mieter das Mietobjekt so zurückgeben, wie er es bei Mietbeginn übernommen hat. Also mit 8.000 Liter Öl im Tank. Die Verpflichtung, den vertragsgemäßen Zustand wiederherzustellen, war zum Mietende (30.06.2022) fällig. Da M diesem Obligo nicht nachkam, hat er sich gegenüber seiner Vertragspartnerin schadensersatzpflichtig gemacht. Die Vermögenseinbuße letzterer besteht darin, dass sie gezwungen war, 10.153,09 € aufzuwenden, um den Zustand per Mietbeginn wiederherzustellen.
Das Landgericht in Saarbrücken stellt klar, dass in diesem besonderen Falle die Regeln der §§ 556 BGB f. nicht zur Anwendung gelangt. Hinsichtlich der Heizkosten wurde keine Vereinbarung über Betriebskosten geschlossen. Daher auch keine Verpflichtung, jährlich abzurechnen.
Aus der nachvollziehbaren Argumentation des Landgerichts folgt zwingend, dass die Widerklage von M keinen Erfolg hat.
Haus & Grund Saarbrücken
Telefon 0681/66837-0
E-Mail info@hausundgrund-saarbruecken.de
Anwaltskanzlei Hoffmann
Telefon 0681/68663340
E-Mail info@anwaltskanzlei-hoffmann.com
Bezüglich der Beheizung des Objektes wurde im schriftlichen Mietvertrag eine Individualvereinbarung verabredet. Dort heißt es, M bezieht unmittelbar auf eigene Rechnung die Brennstoffe, die für die Beheizung des Objektes notwendig sind.
Mündlich einigten sich die Mietvertragsparteien darauf, dass M bei Mietende den Öltank nochmals auffüllt.Bei Mietbeginn war der Öltank fast voll. Es wurde ein Bestand von 8.000 Liter gemessen.
Der Mietvertrag endete zum 30.06.2022. Zu diesem Zeitpunkt war der Bestand auf 1.500 Liter geschrumpft. M hat während der Zeit, in der er das Hausanwesen angemietet hat, kein Öl eingekauft. Das Ende ihrer vertraglichen Beziehungen war nicht harmonisch. Es gab Stress. Neben anderen Positionen auch wegen der Ölkosten.
Die Vermieterin wies durch Vorlage von Rechnungen nach, dass sie für drei Lieferungen 10.153,09 € aufwenden musste, um den Öltank auf ein Niveau wie bei Mietbeginn aufzufüllen. Sie forderte M auf, ihr diese Kosten zu erstatten. Da dieser sich weigerte, kam es zum Rechtsstreit. M brachte im Wesentlichen zwei Gegenargumente vor.
- Es könne nicht mündlich vereinbart werden, dass der Mieter bei Vertragsende für die Beschaffung von Ersatz des verbrauchten Öles aufkommen muss.
- Bezüglich der Verpflichtung, für Heizkosten aufzukommen, handele es sich um Mietnebenkosten. Und über diese müsste jährlich abgerechnet werden, was vorliegend nicht geschah.
M verweigerte nicht nur die Zahlung an V. Im Rahmen einer Widerklage forderte er für den zurückgelassenen Rest von 1.500 Liter 2.158,05 €. V beantragte diesbezüglich Abweisung der Widerklage.
Der Rechtsstreit war zunächst beim Amtsgericht Völklingen anhängig. Am 08.01.2025 wurde ein Urteil verkündet. Dieses gab dem Klagebegehren von V statt und wies die Widerklage ab.
Mit dieser Entscheidung war M nicht einverstanden. Er legte Berufung ein. Der Fall landete beim Landgericht Saarbrücken. Dieses überprüfte die erstinstanzliche Entscheidung. Die Berufungskammer bestätigte im Ergebnis das, was das Amtsgericht Völklingen ausgeführt hat. Nach diesseitiger Auffassung mit überzeugender Begründung. Die Individualvereinbarung in Verbindung mit der mündlichen Absprache der Mietvertragsparteien regelt den Zustand des Mietobjektes bei Mietbeginn. Also Wohngrundstück wie es vorgefunden wurde inklusive Heizölbestand von 8.000 Liter.
Der M hat das Objekt so angemietet, wie es zuvor geschildert wurde.
Nach den Regeln des Mietrechts muss der Mieter das Mietobjekt so zurückgeben, wie er es bei Mietbeginn übernommen hat. Also mit 8.000 Liter Öl im Tank. Die Verpflichtung, den vertragsgemäßen Zustand wiederherzustellen, war zum Mietende (30.06.2022) fällig. Da M diesem Obligo nicht nachkam, hat er sich gegenüber seiner Vertragspartnerin schadensersatzpflichtig gemacht. Die Vermögenseinbuße letzterer besteht darin, dass sie gezwungen war, 10.153,09 € aufzuwenden, um den Zustand per Mietbeginn wiederherzustellen.
Das Landgericht in Saarbrücken stellt klar, dass in diesem besonderen Falle die Regeln der §§ 556 BGB f. nicht zur Anwendung gelangt. Hinsichtlich der Heizkosten wurde keine Vereinbarung über Betriebskosten geschlossen. Daher auch keine Verpflichtung, jährlich abzurechnen.
Aus der nachvollziehbaren Argumentation des Landgerichts folgt zwingend, dass die Widerklage von M keinen Erfolg hat.
Haus & Grund Saarbrücken
Telefon 0681/66837-0
E-Mail info@hausundgrund-saarbruecken.de
Anwaltskanzlei Hoffmann
Telefon 0681/68663340
E-Mail info@anwaltskanzlei-hoffmann.com
Mai/Juni 2026
Kühlen mit der WärmepumpeWie Heiztechnik im Sommer zur Klimaanlage wird
Moderne Wärmepumpen können mehr als häufig vermutet. Gerade in heißen Sommern bieten sie eine effiziente Alternative zur klassischen Klimaanlage. Allerdings müssen bestimmte Voraussetzungen dafür erfüllt sein.
An heißen Sommertagen sehnen wir uns nach Kühlung – und dabei denken die meisten Menschen zuerst an klassische Klimaanlagen, insbesondere Split-Geräte oder Luft-Luft-Wärmepumpen. Doch zunehmend gewinnt eine alternative Technologie an Bedeutung: die Wärmepumpe. Ursprünglich primär für die Beheizung von Gebäuden genutzt, kann sie in der warmen Jahreszeit auch zur Kühlung von Gebäuden eingesetzt werden – effizient und vergleichsweise umweltfreundlich.
Das Prinzip: Umkehrung des Heizbetriebs
Eine Wärmepumpe arbeitet nach einem einfachen physikalischen Prinzip: Sie entzieht der Umgebung (Luft, Erdreich oder Grundwasser) Wärme und gibt sie an ein Heizsystem ab. Im Sommer lässt sich dieser Prozess umkehren. Die Anlage entzieht dann dem Gebäude Wärme und leitet sie nach außen – ähnlich wie ein Kühlschrank, nur in größerem Maßstab.
Man unterscheidet dabei zwei Techniken: die aktive und die passive Kühlung.
- Aktive Kühlung: Hier arbeitet die Wärmepumpe wie im Heizbetrieb, nur in umgekehrter Richtung. Das System benötigt Strom, ist aber deutlich effizienter als viele herkömmliche Klimageräte.
- Passive Kühlung: Diese Variante kommt vor allem bei Erd- oder Grundwasser-Wärmepumpen zum Einsatz. Dabei wird die vergleichsweise kühle Temperatur des Erdreichs genutzt, um das Gebäude ohne laufenden Kompressor zu temperieren. Der Energieverbrauch ist minimal.
Voraussetzungen für effektive Kühlung
Nicht jede Wärmepumpe eignet sich automatisch zum Kühlen. Entscheidend sind mehrere Faktoren:
- Geeignetes System
Luft-Wärmepumpen können meist aktiv kühlen, während Erd- und Wasser-Wärmepumpen oft zusätzlich passive Kühlung ermöglichen. Ob eine Anlage diese Funktion unterstützt, hängt vom konkreten Modell ab. Für den Kühlbetrieb sind oft zusätzliche Komponenten oder Einstellungen notwendig – etwa Umschaltventile oder eine angepasste Regelungstechnik.
- Flächenheizungen statt Radiatoren
Für einen spürbaren Kühleffekt braucht es eine Fußboden-, Wand- oder Deckenheizung. Diese sogenannten Flächenheizsysteme können die Kälte gleichmäßig im Raum verteilen. Klassische Heizkörper eignen sich nicht zum Kühlen, da die Oberfläche schlicht zu klein ist und sie auch nur dafür konzipiert sind, bei hoher Vorlauftemperatur Wärme abzugeben.
- Gute Gebäudeisolierung
Damit der Kühleffekt spürbar bleibt, muss das Gebäude gut gedämmt sein. Andernfalls dringt die Hitze von außen schnell wieder ein. Die Kühlleistung hängt stark vom Dämmstandard ab: In gut gedämmten Häusern kann man mit 3 bis 5 Grad Celsius Temperatursenkung rechnen, während der Effekt in schlecht isolierten Gebäuden kaum spürbar ist.
- Taupunktüberwachung
Da sich beim Kühlen schnell Kondenswasser bilden kann, wird eine Taupunktüberwachung dringend empfohlen. Dieses Bauteil misst die Raumtemperatur sowie die relative Luftfeuchtigkeit und gibt die Werte an die Wärmepumpensteuerung weiter. Diese ermittelt in Echtzeit den aktuellen Taupunkt im Raum. Solange die Vorlauftemperatur im Heizsystem über dem Taupunkt liegt, bildet sich kein Kondensat, und die Kühlfunktion der Wärmepumpe kann mit voller Leistung laufen. Steigt der Taupunkt an, etwa wenn es draußen besonders schwül ist, hebt die Wärmepumpe die Temperatur entsprechend an. Die Kühlleistung sinkt, aber dafür bildet sich kein Kondenswasser, das zur Schimmelpilzbildung und Bauschäden führen kann.
Vorteile gegenüber klassischen Klimaanlagen
Wärmepumpen punkten vor allem durch ihre Effizienz. Da sie vorhandene Energiequellen insbesondere Erdwärme oder Grundwasser nutzen, verbrauchen sie weniger Strom als viele herkömmliche Klimageräte. Zudem entfällt die Installation separater Kühlsysteme, was Kosten und Platz spart. Ein weiterer Vorteil ist die gleichmäßige Kühlung: Statt kalter Luftströme entsteht ein angenehmes Raumklima ohne Zugluft. Gerade für Allergiker oder empfindliche Personen kann das ein entscheidender Pluspunkt sein.
Im Gegensatz zu einer Klimaanlage lässt sich die Temperatur allerdings meist weniger stark absenken, insbesondere bei passiver Kühlung. An extrem heißen Tagen kann der Effekt daher begrenzt sein.
Fazit
„Die Wärmepumpe entwickelt sich zunehmend zum Ganzjahressystem für Heizen und Kühlen. Wer beim Neubau oder bei der Sanierung auf die richtige Technik setzt, kann nicht nur im Winter effizient heizen, sondern auch im Sommer für angenehme Temperaturen sorgen – nachhaltig und mit vergleichsweise geringem Energieeinsatz.“
Moderne Wärmepumpen können mehr als häufig vermutet. Gerade in heißen Sommern bieten sie eine effiziente Alternative zur klassischen Klimaanlage. Allerdings müssen bestimmte Voraussetzungen dafür erfüllt sein.
An heißen Sommertagen sehnen wir uns nach Kühlung – und dabei denken die meisten Menschen zuerst an klassische Klimaanlagen, insbesondere Split-Geräte oder Luft-Luft-Wärmepumpen. Doch zunehmend gewinnt eine alternative Technologie an Bedeutung: die Wärmepumpe. Ursprünglich primär für die Beheizung von Gebäuden genutzt, kann sie in der warmen Jahreszeit auch zur Kühlung von Gebäuden eingesetzt werden – effizient und vergleichsweise umweltfreundlich.
Das Prinzip: Umkehrung des Heizbetriebs
Eine Wärmepumpe arbeitet nach einem einfachen physikalischen Prinzip: Sie entzieht der Umgebung (Luft, Erdreich oder Grundwasser) Wärme und gibt sie an ein Heizsystem ab. Im Sommer lässt sich dieser Prozess umkehren. Die Anlage entzieht dann dem Gebäude Wärme und leitet sie nach außen – ähnlich wie ein Kühlschrank, nur in größerem Maßstab.
Man unterscheidet dabei zwei Techniken: die aktive und die passive Kühlung.
- Aktive Kühlung: Hier arbeitet die Wärmepumpe wie im Heizbetrieb, nur in umgekehrter Richtung. Das System benötigt Strom, ist aber deutlich effizienter als viele herkömmliche Klimageräte.
- Passive Kühlung: Diese Variante kommt vor allem bei Erd- oder Grundwasser-Wärmepumpen zum Einsatz. Dabei wird die vergleichsweise kühle Temperatur des Erdreichs genutzt, um das Gebäude ohne laufenden Kompressor zu temperieren. Der Energieverbrauch ist minimal.
Voraussetzungen für effektive Kühlung
Nicht jede Wärmepumpe eignet sich automatisch zum Kühlen. Entscheidend sind mehrere Faktoren:
- Geeignetes System
Luft-Wärmepumpen können meist aktiv kühlen, während Erd- und Wasser-Wärmepumpen oft zusätzlich passive Kühlung ermöglichen. Ob eine Anlage diese Funktion unterstützt, hängt vom konkreten Modell ab. Für den Kühlbetrieb sind oft zusätzliche Komponenten oder Einstellungen notwendig – etwa Umschaltventile oder eine angepasste Regelungstechnik.
- Flächenheizungen statt Radiatoren
Für einen spürbaren Kühleffekt braucht es eine Fußboden-, Wand- oder Deckenheizung. Diese sogenannten Flächenheizsysteme können die Kälte gleichmäßig im Raum verteilen. Klassische Heizkörper eignen sich nicht zum Kühlen, da die Oberfläche schlicht zu klein ist und sie auch nur dafür konzipiert sind, bei hoher Vorlauftemperatur Wärme abzugeben.
- Gute Gebäudeisolierung
Damit der Kühleffekt spürbar bleibt, muss das Gebäude gut gedämmt sein. Andernfalls dringt die Hitze von außen schnell wieder ein. Die Kühlleistung hängt stark vom Dämmstandard ab: In gut gedämmten Häusern kann man mit 3 bis 5 Grad Celsius Temperatursenkung rechnen, während der Effekt in schlecht isolierten Gebäuden kaum spürbar ist.
- Taupunktüberwachung
Da sich beim Kühlen schnell Kondenswasser bilden kann, wird eine Taupunktüberwachung dringend empfohlen. Dieses Bauteil misst die Raumtemperatur sowie die relative Luftfeuchtigkeit und gibt die Werte an die Wärmepumpensteuerung weiter. Diese ermittelt in Echtzeit den aktuellen Taupunkt im Raum. Solange die Vorlauftemperatur im Heizsystem über dem Taupunkt liegt, bildet sich kein Kondensat, und die Kühlfunktion der Wärmepumpe kann mit voller Leistung laufen. Steigt der Taupunkt an, etwa wenn es draußen besonders schwül ist, hebt die Wärmepumpe die Temperatur entsprechend an. Die Kühlleistung sinkt, aber dafür bildet sich kein Kondenswasser, das zur Schimmelpilzbildung und Bauschäden führen kann.
Vorteile gegenüber klassischen Klimaanlagen
Wärmepumpen punkten vor allem durch ihre Effizienz. Da sie vorhandene Energiequellen insbesondere Erdwärme oder Grundwasser nutzen, verbrauchen sie weniger Strom als viele herkömmliche Klimageräte. Zudem entfällt die Installation separater Kühlsysteme, was Kosten und Platz spart. Ein weiterer Vorteil ist die gleichmäßige Kühlung: Statt kalter Luftströme entsteht ein angenehmes Raumklima ohne Zugluft. Gerade für Allergiker oder empfindliche Personen kann das ein entscheidender Pluspunkt sein.
Im Gegensatz zu einer Klimaanlage lässt sich die Temperatur allerdings meist weniger stark absenken, insbesondere bei passiver Kühlung. An extrem heißen Tagen kann der Effekt daher begrenzt sein.
Anna Katharina Fricke
Fazit
„Die Wärmepumpe entwickelt sich zunehmend zum Ganzjahressystem für Heizen und Kühlen. Wer beim Neubau oder bei der Sanierung auf die richtige Technik setzt, kann nicht nur im Winter effizient heizen, sondern auch im Sommer für angenehme Temperaturen sorgen – nachhaltig und mit vergleichsweise geringem Energieeinsatz.“
Mai/Juni 2026
Wohnungsmarkt unter DruckWarum die Stimmung privater Vermieter kippt
Die Rahmenbedingungen für private Vermieter haben
sich in den vergangenen Monaten spürbar verschärft.
Insbesondere die wohnungspolitischen Vorhaben der
Bundesregierung und die geplanten Novellierungen im
Mietrecht sorgen für wachsende Unsicherheit. Viele
Eigentümer sehen sich mit steigenden regulatorischen
Anforderungen konfrontiert, ohne dass gleichzeitig wirtschaftliche
Entlastungen in Sicht sind. Vor diesem Hintergrund
liefert der WohnKlima-Index von Haus & Grund
Deutschland für das erste Quartal 2026 ein klares Signal:
Die Stimmung unter privaten Vermietern kippt.
Die aktuelle Vermietungssituation wird von den meisten privaten
Vermietern noch positiv bewertet. Rund zwei Drittel schätzen
ihre Lage als gut oder sehr gut ein, während negative Bewertungen
nur eine untergeordnete Rolle spielen. Dieses Bild
ändert sich jedoch deutlich, sobald der Blick in die Zukunft gerichtet
wird. Nur eine kleine Minderheit erwartet Verbesserungen,
während ein deutlich größerer Anteil mit einer Verschlechterung
rechnet. Die große Mehrheit geht zwar von einer gleichbleibenden
Entwicklung aus, dennoch fällt das Erwartungssaldo
insgesamt negativ aus. Dieses Auseinanderfallen von aktueller
Lage und Zukunftserwartung ist ein typisches Frühwarnsignal
dafür, dass sich die Rahmenbedingungen verschlechtern
und die Zuversicht der Vermieter schwindet.
Wirtschaftliche Lage unter Druck
Besonders deutlich zeigt sich die angespannte Situation bei der
wirtschaftlichen Lage der Vermieter. Bereits im Vergleich zum
Vorjahr berichten deutlich mehr Eigentümer von einer Verschlechterung
als von einer Verbesserung ihrer finanziellen Situation.
Auch für die kommenden Monate erwarten viele keine
Entlastung, sodass sich ein klar negatives Gesamtbild ergibt. Damit
wird ein zentraler Befund sichtbar: Die Vermietung funktioniert
operativ noch, doch ihre wirtschaftliche Grundlage gerät
zunehmend unter Druck. In der Praxis bedeutet dies, dass Wohnungen
weiterhin vermietet werden können, gleichzeitig jedoch
steigende Kosten für Instandhaltung, Modernisierung und gesetzliche
Anforderungen dazu führen, dass die Erträge sinken
und/oder notwendige Investitionen zurückgestellt werden
Mieten und Kosten entwickeln sich auseinander
Ein zentrales Spannungsfeld liegt in der unterschiedlichen Entwicklung
von Einnahmen und Ausgaben. Auf der Einnahmenseite
zeigt sich ein vergleichsweise stabiles Bild, da etwa die
Hälfte der Vermieter von konstanten Mieten berichtet und ein
weiterer großer Anteil moderate Steigerungen verzeichnet. Sinkende
Mieten spielen kaum eine Rolle. Dem steht eine deutlich
dynamischere Entwicklung auf der Kostenseite gegenüber. Die
große Mehrheit der Vermieter berichtet von steigenden Ausgaben
für Instandhaltung und Modernisierung, viele sogar von
stark steigenden Kosten. Diese Entwicklung führt dazu, dass
Kostensteigerungen nur begrenzt über Mieterhöhungen ausgeglichen
werden können. In der Folge verschlechtert sich die
Ertragslage vieler Vermieter spürbar.
Regulierung als wachsender Belastungsfaktor
Besonders eindeutig fällt die Bewertung der regulatorischen
Rahmenbedingungen aus. Eine große Mehrheit der Vermieter
empfindet gesetzliche Vorgaben bereits heute als belastend.
Noch deutlicher ist der Blick in die Zukunft, denn nahezu alle
Befragten rechnen mit weiter steigenden regulatorischen Anforderungen.
Regulierung wird damit nicht als unterstützender
Rahmen wahrgenommen, sondern zunehmend als zentraler
Belastungsfaktor für die Vermietungstätigkeit. Diese Einschätzung
prägt maßgeblich die negative Erwartungshaltung und
verstärkt den wirtschaftlichen Druck auf private Vermieter.
Mieterperspektive ergänzt das Bild
Die ergänzende Mieterbefragung zeigt ein insgesamt positives
Bild der Wohnsituation. Die Mehrheit der Mieter ist mit ihrem
Mietangebot zufrieden, gleichzeitig wird die fi nanzielle Belastung
durch Mietzahlungen überwiegend als mittlere Belastung
eingeschätzt. Aufgrund der bislang noch geringen Stichprobe
sind diese Ergebnisse vorsichtig zu interpretieren, liefern aber
erste Hinweise darauf, dass die Wohnsituation aus Mietersicht
derzeit noch stabil ist, während sich aufseiten der Vermieter zunehmende
wirtschaftliche Spannungen aufbauen. Jakob Grimm
Die Datenbasis
Insgesamt haben sich rund 1.400 private Vermieter an
der Befragung beteiligt. Diese Fallzahl ist ausreichend
groß, um belastbare und aussagekräftige Ergebnisse zur
aktuellen Stimmungslage, zu Erwartungen sowie zu
wahrgenommenen Belastungen privater Vermieter in
Deutschland abzuleiten. Demgegenüber fällt die Stichprobe
aufseiten der Mieter mit rund 150 Befragten deutlich
kleiner aus. Die Ergebnisse der Mieterbefragung sind
daher als erste Indikation zu verstehen, erlauben aber
noch keine belastbaren allgemeingültigen Aussagen.
Grafi ken: Haus & Grund Deutschland
Fazit
„Die Ergebnisse des WohnKlima-Index zeichnen ein klares
Bild. Der Mietwohnungsmarkt in Deutschland ist aktuell
noch stabil, steht jedoch zunehmend unter wirtschaftlichem
und regulatorischem Druck. Während die
Vermietung operativ weiterhin funktioniert, verschlechtert
sich die wirtschaftliche Lage vieler Vermieter spürbar.
Steigende Kosten, begrenzte Mietsteigerungen und
wachsende regulatorische Anforderungen führen dazu,
dass die Grundlage für Investitionen und Bestandserhalt
zunehmend erodiert. Sollte sich diese Entwicklung fortsetzen,
droht langfristig eine Schwächung des privaten
Mietwohnungsmarktes, der einen zentralen Teil der
Wohnraumversorgung in Deutschland trägt.“
Die Rahmenbedingungen für private Vermieter haben
sich in den vergangenen Monaten spürbar verschärft.
Insbesondere die wohnungspolitischen Vorhaben der
Bundesregierung und die geplanten Novellierungen im
Mietrecht sorgen für wachsende Unsicherheit. Viele
Eigentümer sehen sich mit steigenden regulatorischen
Anforderungen konfrontiert, ohne dass gleichzeitig wirtschaftliche
Entlastungen in Sicht sind. Vor diesem Hintergrund
liefert der WohnKlima-Index von Haus & Grund
Deutschland für das erste Quartal 2026 ein klares Signal:
Die Stimmung unter privaten Vermietern kippt.
Die aktuelle Vermietungssituation wird von den meisten privaten
Vermietern noch positiv bewertet. Rund zwei Drittel schätzen
ihre Lage als gut oder sehr gut ein, während negative Bewertungen
nur eine untergeordnete Rolle spielen. Dieses Bild
ändert sich jedoch deutlich, sobald der Blick in die Zukunft gerichtet
wird. Nur eine kleine Minderheit erwartet Verbesserungen,
während ein deutlich größerer Anteil mit einer Verschlechterung
rechnet. Die große Mehrheit geht zwar von einer gleichbleibenden
Entwicklung aus, dennoch fällt das Erwartungssaldo
insgesamt negativ aus. Dieses Auseinanderfallen von aktueller
Lage und Zukunftserwartung ist ein typisches Frühwarnsignal
dafür, dass sich die Rahmenbedingungen verschlechtern
und die Zuversicht der Vermieter schwindet.
Wirtschaftliche Lage unter Druck
Besonders deutlich zeigt sich die angespannte Situation bei der
wirtschaftlichen Lage der Vermieter. Bereits im Vergleich zum
Vorjahr berichten deutlich mehr Eigentümer von einer Verschlechterung
als von einer Verbesserung ihrer finanziellen Situation.
Auch für die kommenden Monate erwarten viele keine
Entlastung, sodass sich ein klar negatives Gesamtbild ergibt. Damit
wird ein zentraler Befund sichtbar: Die Vermietung funktioniert
operativ noch, doch ihre wirtschaftliche Grundlage gerät
zunehmend unter Druck. In der Praxis bedeutet dies, dass Wohnungen
weiterhin vermietet werden können, gleichzeitig jedoch
steigende Kosten für Instandhaltung, Modernisierung und gesetzliche
Anforderungen dazu führen, dass die Erträge sinken
und/oder notwendige Investitionen zurückgestellt werden
Mieten und Kosten entwickeln sich auseinander
Ein zentrales Spannungsfeld liegt in der unterschiedlichen Entwicklung
von Einnahmen und Ausgaben. Auf der Einnahmenseite
zeigt sich ein vergleichsweise stabiles Bild, da etwa die
Hälfte der Vermieter von konstanten Mieten berichtet und ein
weiterer großer Anteil moderate Steigerungen verzeichnet. Sinkende
Mieten spielen kaum eine Rolle. Dem steht eine deutlich
dynamischere Entwicklung auf der Kostenseite gegenüber. Die
große Mehrheit der Vermieter berichtet von steigenden Ausgaben
für Instandhaltung und Modernisierung, viele sogar von
stark steigenden Kosten. Diese Entwicklung führt dazu, dass
Kostensteigerungen nur begrenzt über Mieterhöhungen ausgeglichen
werden können. In der Folge verschlechtert sich die
Ertragslage vieler Vermieter spürbar.
Regulierung als wachsender Belastungsfaktor
Besonders eindeutig fällt die Bewertung der regulatorischen
Rahmenbedingungen aus. Eine große Mehrheit der Vermieter
empfindet gesetzliche Vorgaben bereits heute als belastend.
Noch deutlicher ist der Blick in die Zukunft, denn nahezu alle
Befragten rechnen mit weiter steigenden regulatorischen Anforderungen.
Regulierung wird damit nicht als unterstützender
Rahmen wahrgenommen, sondern zunehmend als zentraler
Belastungsfaktor für die Vermietungstätigkeit. Diese Einschätzung
prägt maßgeblich die negative Erwartungshaltung und
verstärkt den wirtschaftlichen Druck auf private Vermieter.
Mieterperspektive ergänzt das Bild
Die ergänzende Mieterbefragung zeigt ein insgesamt positives
Bild der Wohnsituation. Die Mehrheit der Mieter ist mit ihrem
Mietangebot zufrieden, gleichzeitig wird die fi nanzielle Belastung
durch Mietzahlungen überwiegend als mittlere Belastung
eingeschätzt. Aufgrund der bislang noch geringen Stichprobe
sind diese Ergebnisse vorsichtig zu interpretieren, liefern aber
erste Hinweise darauf, dass die Wohnsituation aus Mietersicht
derzeit noch stabil ist, während sich aufseiten der Vermieter zunehmende
wirtschaftliche Spannungen aufbauen. Jakob Grimm
Die Datenbasis
Insgesamt haben sich rund 1.400 private Vermieter an
der Befragung beteiligt. Diese Fallzahl ist ausreichend
groß, um belastbare und aussagekräftige Ergebnisse zur
aktuellen Stimmungslage, zu Erwartungen sowie zu
wahrgenommenen Belastungen privater Vermieter in
Deutschland abzuleiten. Demgegenüber fällt die Stichprobe
aufseiten der Mieter mit rund 150 Befragten deutlich
kleiner aus. Die Ergebnisse der Mieterbefragung sind
daher als erste Indikation zu verstehen, erlauben aber
noch keine belastbaren allgemeingültigen Aussagen.
Grafi ken: Haus & Grund Deutschland
Fazit
„Die Ergebnisse des WohnKlima-Index zeichnen ein klares
Bild. Der Mietwohnungsmarkt in Deutschland ist aktuell
noch stabil, steht jedoch zunehmend unter wirtschaftlichem
und regulatorischem Druck. Während die
Vermietung operativ weiterhin funktioniert, verschlechtert
sich die wirtschaftliche Lage vieler Vermieter spürbar.
Steigende Kosten, begrenzte Mietsteigerungen und
wachsende regulatorische Anforderungen führen dazu,
dass die Grundlage für Investitionen und Bestandserhalt
zunehmend erodiert. Sollte sich diese Entwicklung fortsetzen,
droht langfristig eine Schwächung des privaten
Mietwohnungsmarktes, der einen zentralen Teil der
Wohnraumversorgung in Deutschland trägt.“
Mai/Juni 2026
Kommunale WärmeplanungBundesweit deutliche Unterschiede
Wie steht es eigentlich um die Wärmeplanung der Kommunen? Eine Studie des Fraunhofer-Instituts für Solare Energiesysteme ISE und des Öko-Instituts hat dazu Daten aus ganz Deutschland ausgewertet.
Die kommunale Wärmeplanung gilt als strategisches Instrument der Energiewende. Mit dem Wärmeplanungsgesetz sind die fast 11.000 Kommunen in Deutschland verpflichtet, kommunale Wärmepläne zu erstellen: Kommunen mit mehr als 100.000 Einwohnern sind bis Mitte 2026, alle übrigen bis Mitte 2028 fällig. Während einige diesen Prozess bereits abgeschlossen haben, befinden sich sehr viele Kommunen derzeit in der Erarbeitungsphase.
Eine Studie des Fraunhofer-Instituts für Solare Energiesysteme ISE und des Öko-Instituts wertet nun erstmals 113 kommunale Wärmepläne für 223 Kommunen aus dem gesamten Bundesgebiet aus. Die Ergebnisse zeigen: Lokale Rahmenbedingungen, vorhandene Infrastrukturen und verfügbare Potenziale der unterschiedlichen Energieträger prägen die Transformationspfade erheblich.
Großstädte setzen stärker auf Wärmenetze
Den Planungen zufolge sollen über alle Kommunengrößen hinweg Wärmenetze ausgebaut werden. Insgesamt soll ihr Anteil von heute durchschnittlich 16 auf 40 Prozent steigen. Dabei setzen Großstädte mit mehr als 100.000 Einwohnern deutlich stärker auf diese Lösung: Hier liegen die geplanten Anteile der leitungsgebundenen Wärmeversorgung für 2045 zwischen 47 und 82 Prozent.
Wärmepumpen Standard in kleineren Kommunen
Kleinere Kommunen im ländlichen Raum verfolgen hingegen häufig dezentrale Strategien und setzen auf die Wärmepumpe als Standardlösung. In der Gesamtauswertung sollen 38 Prozent der Wärmenachfrage über Wärmepumpen gedeckt werden, wobei der Anteil je nach Gemeindegröße zwischen 35 Prozent und 45 Prozent liegt.
Biomassepotenziale teilweise überschätzt
Auch die Nutzung von biogenen Energieträgern soll künftig deutlich ansteigen. Hier weist die Studie auf zwei kritische Punkte hin: Zum einen verwenden Kommunen unterschiedliche Definitionen dafür, was sie als Biomasse einordnen. So ist etwa unklar, ob Müll im Potenzial enthalten ist, welche Nachhaltigkeitskriterien für die Nutzung von Holz herangezogen werden und wie landwirtschaftliche Flächen und Abfälle in die Berechnung der Potenziale eingehen. Zum anderen übersteigt in einer Vielzahl von Plänen der Verbrauch biogener Energieträger das lokale Potenzial.
Unscharfe Annahmen zur Reduktion des Wärmebedarfs
Außerdem zeigt die Studie, dass viele Wärmepläne von einer erheblichen Reduktion des künftigen Wärmebedarfs ausgehen. Allerdings bleibt laut den Autoren offen, wie diese erzielt werden soll – ob durch energetische Sanierungen von Gebäuden oder anderweitige Effizienzsteigerungen. Das Forscherteam schlägt daher vor, klare und einheitliche Richtwerte für mögliche Energieeinsparungen festzulegen und die Sanierungsrate für die kommunale Wärmeplanung einheitlich zu bestimmen. Aktuell fehlen in vielen Wärmeplänen Informationen darüber, was genau eine Sanierung umfasst und welche energetischen Niveaus dafür zugrunde gelegt werden. Zudem betonen die Autoren der Studie die zentrale Bedeutung langfristiger und verlässlicher Förderinstrumente wie etwa der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG).
Anna Katharina Fricke
Wie steht es eigentlich um die Wärmeplanung der Kommunen? Eine Studie des Fraunhofer-Instituts für Solare Energiesysteme ISE und des Öko-Instituts hat dazu Daten aus ganz Deutschland ausgewertet.
Die kommunale Wärmeplanung gilt als strategisches Instrument der Energiewende. Mit dem Wärmeplanungsgesetz sind die fast 11.000 Kommunen in Deutschland verpflichtet, kommunale Wärmepläne zu erstellen: Kommunen mit mehr als 100.000 Einwohnern sind bis Mitte 2026, alle übrigen bis Mitte 2028 fällig. Während einige diesen Prozess bereits abgeschlossen haben, befinden sich sehr viele Kommunen derzeit in der Erarbeitungsphase.
Eine Studie des Fraunhofer-Instituts für Solare Energiesysteme ISE und des Öko-Instituts wertet nun erstmals 113 kommunale Wärmepläne für 223 Kommunen aus dem gesamten Bundesgebiet aus. Die Ergebnisse zeigen: Lokale Rahmenbedingungen, vorhandene Infrastrukturen und verfügbare Potenziale der unterschiedlichen Energieträger prägen die Transformationspfade erheblich.
Großstädte setzen stärker auf Wärmenetze
Den Planungen zufolge sollen über alle Kommunengrößen hinweg Wärmenetze ausgebaut werden. Insgesamt soll ihr Anteil von heute durchschnittlich 16 auf 40 Prozent steigen. Dabei setzen Großstädte mit mehr als 100.000 Einwohnern deutlich stärker auf diese Lösung: Hier liegen die geplanten Anteile der leitungsgebundenen Wärmeversorgung für 2045 zwischen 47 und 82 Prozent.
Wärmepumpen Standard in kleineren Kommunen
Kleinere Kommunen im ländlichen Raum verfolgen hingegen häufig dezentrale Strategien und setzen auf die Wärmepumpe als Standardlösung. In der Gesamtauswertung sollen 38 Prozent der Wärmenachfrage über Wärmepumpen gedeckt werden, wobei der Anteil je nach Gemeindegröße zwischen 35 Prozent und 45 Prozent liegt.
Biomassepotenziale teilweise überschätzt
Auch die Nutzung von biogenen Energieträgern soll künftig deutlich ansteigen. Hier weist die Studie auf zwei kritische Punkte hin: Zum einen verwenden Kommunen unterschiedliche Definitionen dafür, was sie als Biomasse einordnen. So ist etwa unklar, ob Müll im Potenzial enthalten ist, welche Nachhaltigkeitskriterien für die Nutzung von Holz herangezogen werden und wie landwirtschaftliche Flächen und Abfälle in die Berechnung der Potenziale eingehen. Zum anderen übersteigt in einer Vielzahl von Plänen der Verbrauch biogener Energieträger das lokale Potenzial.
Unscharfe Annahmen zur Reduktion des Wärmebedarfs
Außerdem zeigt die Studie, dass viele Wärmepläne von einer erheblichen Reduktion des künftigen Wärmebedarfs ausgehen. Allerdings bleibt laut den Autoren offen, wie diese erzielt werden soll – ob durch energetische Sanierungen von Gebäuden oder anderweitige Effizienzsteigerungen. Das Forscherteam schlägt daher vor, klare und einheitliche Richtwerte für mögliche Energieeinsparungen festzulegen und die Sanierungsrate für die kommunale Wärmeplanung einheitlich zu bestimmen. Aktuell fehlen in vielen Wärmeplänen Informationen darüber, was genau eine Sanierung umfasst und welche energetischen Niveaus dafür zugrunde gelegt werden. Zudem betonen die Autoren der Studie die zentrale Bedeutung langfristiger und verlässlicher Förderinstrumente wie etwa der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG).
Anna Katharina Fricke
April/Mai 2026
Photovoltaik4,8 Millionen Anlagen zum Jahresende 2025 installiert
Die Zahl der in Deutschland installierten Photovoltaik-Anlagen ist binnen eines Jahres um 17,6 Prozent gestiegen und erreicht damit einen neuen Höchstwert. Auch die Einspeisung aus Solarenergie in das deutsche Stromnetz legte 2025 gegenüber dem Vorjahr deutlich um 17,4 Prozent zu.
Nach wie vor setzen immer mehr Immobilieneigentümer in Deutschland auf Sonnenenergie zur Stromerzeugung. Zum Jahresende 2025 waren auf Dächern und Grundstücken hierzulande knapp 4,8 Millionen Photovoltaik-Anlagen mit einer Nennleistung von insgesamt rund 106.200 Megawatt installiert, wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt.
Damit nahm die Zahl der Anlagen gegenüber dem Vorjahr um 17,6 Prozent zu, die installierte Leistung stieg im selben Zeitraum um 11,8 Prozent. Zum Jahresende 2024 hatte es gut 4 Millionen Photovoltaik-Anlagen mit einer Nennleistung von insgesamt 95.000 Megawatt gegeben.
Erfasst werden alle Anlagen, die in die Netze der öffentlichen Versorgung einspeisen und über einen Stromzähler verfügen, der die eingespeisten Strommengen misst. Kleinere Anlagen, wie etwa die sogenannten Balkonkraftwerke, fallen daher in der Regel nicht darunter.
Einspeisung aus Photovoltaik steigt auf neues Rekordhoch
Die Stromeinspeisung aus Photovoltaik nahm 2025 gegenüber dem Vorjahr deutlich um 17,4 Prozent auf 70,1 Milliarden Kilowattstunden zu. Dies entsprach 16 Prozent der gesamten inländischen Stromproduktion. Damit stiegen sowohl die produzierte Menge als auch der Anteil an Strom aus Photovoltaik auf neue Höchstwerte für ein Gesamtjahr seit Beginn der Erhebung im Jahr 2018.
Mit einem Anteil von 58,6 Prozent stammte der inländisch erzeugte und in das Netz eingespeiste Strom 2025 – wie bereits seit 2023 – mehrheitlich aus erneuerbaren Energieträgern wie Wind, Biogas und Wasserkraft. Allerdings blieb die aus erneuerbaren Quellen erzeugte Strommenge 2025 mit 256,9 Milliarden Kilowattstunden nahezu unverändert zum Vorjahr.
Demgegenüber stieg die Stromerzeugung aus konventionellen Energieträgern um 3,6 Prozent auf 181,3 Milliarden Kilowattstunden und einen Anteil von 41,4 Prozent des eingespeisten Stroms.
Anna Katharina Fricke
Die Zahl der in Deutschland installierten Photovoltaik-Anlagen ist binnen eines Jahres um 17,6 Prozent gestiegen und erreicht damit einen neuen Höchstwert. Auch die Einspeisung aus Solarenergie in das deutsche Stromnetz legte 2025 gegenüber dem Vorjahr deutlich um 17,4 Prozent zu.
Nach wie vor setzen immer mehr Immobilieneigentümer in Deutschland auf Sonnenenergie zur Stromerzeugung. Zum Jahresende 2025 waren auf Dächern und Grundstücken hierzulande knapp 4,8 Millionen Photovoltaik-Anlagen mit einer Nennleistung von insgesamt rund 106.200 Megawatt installiert, wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt.
Damit nahm die Zahl der Anlagen gegenüber dem Vorjahr um 17,6 Prozent zu, die installierte Leistung stieg im selben Zeitraum um 11,8 Prozent. Zum Jahresende 2024 hatte es gut 4 Millionen Photovoltaik-Anlagen mit einer Nennleistung von insgesamt 95.000 Megawatt gegeben.
Erfasst werden alle Anlagen, die in die Netze der öffentlichen Versorgung einspeisen und über einen Stromzähler verfügen, der die eingespeisten Strommengen misst. Kleinere Anlagen, wie etwa die sogenannten Balkonkraftwerke, fallen daher in der Regel nicht darunter.
Einspeisung aus Photovoltaik steigt auf neues Rekordhoch
Die Stromeinspeisung aus Photovoltaik nahm 2025 gegenüber dem Vorjahr deutlich um 17,4 Prozent auf 70,1 Milliarden Kilowattstunden zu. Dies entsprach 16 Prozent der gesamten inländischen Stromproduktion. Damit stiegen sowohl die produzierte Menge als auch der Anteil an Strom aus Photovoltaik auf neue Höchstwerte für ein Gesamtjahr seit Beginn der Erhebung im Jahr 2018.
Mit einem Anteil von 58,6 Prozent stammte der inländisch erzeugte und in das Netz eingespeiste Strom 2025 – wie bereits seit 2023 – mehrheitlich aus erneuerbaren Energieträgern wie Wind, Biogas und Wasserkraft. Allerdings blieb die aus erneuerbaren Quellen erzeugte Strommenge 2025 mit 256,9 Milliarden Kilowattstunden nahezu unverändert zum Vorjahr.
Demgegenüber stieg die Stromerzeugung aus konventionellen Energieträgern um 3,6 Prozent auf 181,3 Milliarden Kilowattstunden und einen Anteil von 41,4 Prozent des eingespeisten Stroms.
Anna Katharina Fricke
April/Mai 2026
Vermieterbefragung von Haus & GrundIhre Erfahrung zählt – machen Sie mit!
Noch bis zum 15. April können Sie an der Vermieterbefragung teilnehmen – und somit Ihre Erfahrungen, Einschätzungen und Erwartungen direkt einbringen!
Private Vermieter prägen den deutschen Mietwohnungsmarkt. Und doch wird über sie oft gesprochen, ohne sie anzuhören. Genau hier setzt die bundesweite Vermieterbefragung von Haus & Grund an.
Ihre anonymen Angaben fließen in eine bundesweite Auswertung ein, mit der Haus & Grund die Interessen privater Vermieter gegenüber Politik, Verwaltung und Öffentlichkeit vertritt. Die Ergebnisse werden genutzt, um politische Forderungen zu untermauern, Fehlentwicklungen klar zu benennen und die Beratungs- und Serviceangebote von Haus & Grund gezielt weiterzuentwickeln. Je mehr Vermieter sich beteiligen, desto präziser wird das Bild – und umso größer das politische Gewicht unserer Argumente.
Die Teilnahme an der Befragung dauert etwa 15 bis 20 Minuten. Den direkten Zugang finden Sie unter hausund.co/vb2026 .
Noch bis zum 15. April können Sie an der Vermieterbefragung teilnehmen – und somit Ihre Erfahrungen, Einschätzungen und Erwartungen direkt einbringen!
Private Vermieter prägen den deutschen Mietwohnungsmarkt. Und doch wird über sie oft gesprochen, ohne sie anzuhören. Genau hier setzt die bundesweite Vermieterbefragung von Haus & Grund an.
Ihre anonymen Angaben fließen in eine bundesweite Auswertung ein, mit der Haus & Grund die Interessen privater Vermieter gegenüber Politik, Verwaltung und Öffentlichkeit vertritt. Die Ergebnisse werden genutzt, um politische Forderungen zu untermauern, Fehlentwicklungen klar zu benennen und die Beratungs- und Serviceangebote von Haus & Grund gezielt weiterzuentwickeln. Je mehr Vermieter sich beteiligen, desto präziser wird das Bild – und umso größer das politische Gewicht unserer Argumente.
Die Teilnahme an der Befragung dauert etwa 15 bis 20 Minuten. Den direkten Zugang finden Sie unter hausund.co/vb2026 .
März/April 2026
NebeneinkommenSo wird mehr aus der eigenen Immobilie
Steigende Lebenshaltungskosten, höhere Energiepreise und Kreditzinsen, die sich zwischen 3 und 4 Prozent bewegen – viele Menschen spüren die zunehmenden finanziellen Belastungen in ihrem Portemonnaie und fragen sich, wie sie demgegenüber ihre Einnahmen erhöhen können. Immobilieneigentümern bietet sich hier mehr Potenzial als oft vermutet. Denn Haus, Wohnung oder Grundstück können auch dann Geld einbringen, wenn sie selbst genutzt werden. Neben der klassischen Vermietung bieten sich zahlreiche Wege zu Nebeneinnahmen – von der Solaranlage bis zur Minihaus-Pacht. Welche Variante passt, hängt von Lage, Genehmigungen und dem persönlichen Aufwand ab.
Unbebaute Grundstücksteile lassen sich zum Beispiel an Imker, Tiny-House-Betreiber oder Hobbygärtner verpachten. Solche Nutzungen bringen – je nach Größe und Lage – zwischen 500 und 3.000 Euro im Jahr, meist bei wenig Aufwand. Auch Stellplätze etwa für Sammelcontainer sind gefragt und können einige Hundert Euro im Monat einbringen. Aktuell werben beispielsweise viele Paketdienstleister auch bei Privatpersonen um Stellflächen für Packstationen, da deren Netz weiter ausgebaut werden soll.
Zusatzeinnahmen mit Flächen und Räumen
Je nach Lage bietet sich die eigene Immobilie auch als Werbefläche an. Werbewände oder Antennen auf Dächern und Fassaden zählen zu den lukrativsten Modellen: Für gut sichtbare Flächen an Hauptstraßen zahlen Werbefirmen oder Mobilfunkanbieter teils mehrere Tausend Euro jährlich. Wichtig ist hier immer die rechtliche Prüfung, da bauliche Genehmigungen und Nachbarschaftsrechte greifen.
Auch im Kleinen steckt Ertragspotenzial. Ungenutzte Keller, Garagen oder Dachböden lassen sich als Lagerflächen vermieten – an Studierende, Pendler oder kleine Firmen. Schon 50 bis 200 Euro monatlich sorgen über das Jahr für spürbare Zusatzeinnahmen. Ebenfalls beliebt ist die zeitweise Vermietung einzelner Räume oder der ganzen Wohnung über Plattformen wie Airbnb, vor allem in touristischen Gegenden. Allerdings regeln viele Städte diese Praxis streng, um Wohnraum zu schützen. Zudem geht die Kurz- und Ferienvermietung mit einem zum Teil deutlich erhöhten Verwaltungsaufwand einher.
Drehorte und Energieproduktion
Ein Sonderfall ist die Vermietung an Filmproduktionen. Häuser in besonderen Lagen oder mit markanter Architektur können als Drehort zwischen 500 und 3.000 Euro pro Tag einbringen. Vermittlungsagenturen übernehmen dabei meist Organisation und Versicherung – ein spannendes, aber selten planbares Geschäftsfeld.
Was Eigentümer beachten sollten
So verlockend die Ideen klingen – wer Nebeneinnahmen mit der eigenen Immobilie erzielen möchte, sollte rechtzeitig prüfen, was erlaubt ist. Manche Nutzungen sind baurechtlich genehmigungspflichtig oder müssen mit der Gemeinde abgestimmt werden. In Wohnungseigentümergemeinschaften ist zudem die Zustimmung der Nachbarn oft Voraussetzung. Auch haftungs- und versicherungstechnische Fragen sollten im Vorfeld geklärt sein. Nicht zuletzt müssen sämtliche Einnahmen korrekt versteuert werden. Ein kurzer Austausch mit dem Steuerberater oder der Gemeinde spart später Ärger und sorgt dafür, dass sich die Zusatzeinnahmen wirklich lohnen.
Astrid Zehbe
Steigende Lebenshaltungskosten, höhere Energiepreise und Kreditzinsen, die sich zwischen 3 und 4 Prozent bewegen – viele Menschen spüren die zunehmenden finanziellen Belastungen in ihrem Portemonnaie und fragen sich, wie sie demgegenüber ihre Einnahmen erhöhen können. Immobilieneigentümern bietet sich hier mehr Potenzial als oft vermutet. Denn Haus, Wohnung oder Grundstück können auch dann Geld einbringen, wenn sie selbst genutzt werden. Neben der klassischen Vermietung bieten sich zahlreiche Wege zu Nebeneinnahmen – von der Solaranlage bis zur Minihaus-Pacht. Welche Variante passt, hängt von Lage, Genehmigungen und dem persönlichen Aufwand ab.
Unbebaute Grundstücksteile lassen sich zum Beispiel an Imker, Tiny-House-Betreiber oder Hobbygärtner verpachten. Solche Nutzungen bringen – je nach Größe und Lage – zwischen 500 und 3.000 Euro im Jahr, meist bei wenig Aufwand. Auch Stellplätze etwa für Sammelcontainer sind gefragt und können einige Hundert Euro im Monat einbringen. Aktuell werben beispielsweise viele Paketdienstleister auch bei Privatpersonen um Stellflächen für Packstationen, da deren Netz weiter ausgebaut werden soll.
Zusatzeinnahmen mit Flächen und Räumen
Je nach Lage bietet sich die eigene Immobilie auch als Werbefläche an. Werbewände oder Antennen auf Dächern und Fassaden zählen zu den lukrativsten Modellen: Für gut sichtbare Flächen an Hauptstraßen zahlen Werbefirmen oder Mobilfunkanbieter teils mehrere Tausend Euro jährlich. Wichtig ist hier immer die rechtliche Prüfung, da bauliche Genehmigungen und Nachbarschaftsrechte greifen.
Auch im Kleinen steckt Ertragspotenzial. Ungenutzte Keller, Garagen oder Dachböden lassen sich als Lagerflächen vermieten – an Studierende, Pendler oder kleine Firmen. Schon 50 bis 200 Euro monatlich sorgen über das Jahr für spürbare Zusatzeinnahmen. Ebenfalls beliebt ist die zeitweise Vermietung einzelner Räume oder der ganzen Wohnung über Plattformen wie Airbnb, vor allem in touristischen Gegenden. Allerdings regeln viele Städte diese Praxis streng, um Wohnraum zu schützen. Zudem geht die Kurz- und Ferienvermietung mit einem zum Teil deutlich erhöhten Verwaltungsaufwand einher.
Drehorte und Energieproduktion
Ein Sonderfall ist die Vermietung an Filmproduktionen. Häuser in besonderen Lagen oder mit markanter Architektur können als Drehort zwischen 500 und 3.000 Euro pro Tag einbringen. Vermittlungsagenturen übernehmen dabei meist Organisation und Versicherung – ein spannendes, aber selten planbares Geschäftsfeld.
Was Eigentümer beachten sollten
So verlockend die Ideen klingen – wer Nebeneinnahmen mit der eigenen Immobilie erzielen möchte, sollte rechtzeitig prüfen, was erlaubt ist. Manche Nutzungen sind baurechtlich genehmigungspflichtig oder müssen mit der Gemeinde abgestimmt werden. In Wohnungseigentümergemeinschaften ist zudem die Zustimmung der Nachbarn oft Voraussetzung. Auch haftungs- und versicherungstechnische Fragen sollten im Vorfeld geklärt sein. Nicht zuletzt müssen sämtliche Einnahmen korrekt versteuert werden. Ein kurzer Austausch mit dem Steuerberater oder der Gemeinde spart später Ärger und sorgt dafür, dass sich die Zusatzeinnahmen wirklich lohnen.
Astrid Zehbe
März/April 2026
AbgeschafftDie CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat ihr Versprechen eingelöst: Beim Koalitionspartner
SPD hat sie durchgesetzt, dass das sogenannte Heizungsgesetz wieder vollständig
zurückgenommen wird. Ein Eckpunktepapier sieht vor, die besonders restriktiven
Regelungen der §§ 71a bis 71p des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) aufzuheben.
Damit entfällt der starre Zwang zum Einbau bestimmter Heiztechniken –
insbesondere der verpflichtende Anteil an erneuerbaren Energien von 65 Prozent
beim Heizungstausch.
Das Ziel der Klimaneutralität bis 2045 bleibt bestehen. Doch der Weg dorthin
wird neu bestimmt: Eigentümerinnen und Eigentümer können künftig selbst entscheiden,
wie sie ihre Immobilie klimafit machen. Das verdient Anerkennung.
Denn der Gebäudebestand ist vielfältig – pauschale Vorgaben werden ihm nicht
gerecht. Und wenn die Kommunen im Rahmen der Wärmeplanung Klarheit über
die künftige Energieversorgung schaffen, sind tragfähige Investitionsentscheidungen
möglich.
Die Neuregelung bedeutet keinen Freibrief für überholte Technik. Sie eröffnet vielmehr
die Chance, Maßnahmen sinnvoll zu planen – auf Grundlage einer Energieberatung,
angepasst an Gebäude, Standort und Wirtschaftlichkeit. Entscheidend ist,
was vor Ort funktioniert, nicht was zentral im Ministerium geplant und vorgegeben
wird. So kann die Energiewende im Gebäudebestand pragmatisch, technologieoffen
und mit breiter Akzeptanz vorangebracht werden.
Ihr Kai H. Warnecke
Präsdent
Haus & Grund Deutschland
SPD hat sie durchgesetzt, dass das sogenannte Heizungsgesetz wieder vollständig
zurückgenommen wird. Ein Eckpunktepapier sieht vor, die besonders restriktiven
Regelungen der §§ 71a bis 71p des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) aufzuheben.
Damit entfällt der starre Zwang zum Einbau bestimmter Heiztechniken –
insbesondere der verpflichtende Anteil an erneuerbaren Energien von 65 Prozent
beim Heizungstausch.
Das Ziel der Klimaneutralität bis 2045 bleibt bestehen. Doch der Weg dorthin
wird neu bestimmt: Eigentümerinnen und Eigentümer können künftig selbst entscheiden,
wie sie ihre Immobilie klimafit machen. Das verdient Anerkennung.
Denn der Gebäudebestand ist vielfältig – pauschale Vorgaben werden ihm nicht
gerecht. Und wenn die Kommunen im Rahmen der Wärmeplanung Klarheit über
die künftige Energieversorgung schaffen, sind tragfähige Investitionsentscheidungen
möglich.
Die Neuregelung bedeutet keinen Freibrief für überholte Technik. Sie eröffnet vielmehr
die Chance, Maßnahmen sinnvoll zu planen – auf Grundlage einer Energieberatung,
angepasst an Gebäude, Standort und Wirtschaftlichkeit. Entscheidend ist,
was vor Ort funktioniert, nicht was zentral im Ministerium geplant und vorgegeben
wird. So kann die Energiewende im Gebäudebestand pragmatisch, technologieoffen
und mit breiter Akzeptanz vorangebracht werden.
Ihr Kai H. Warnecke
Präsdent
Haus & Grund Deutschland
März/April 2026
WohnflächeWie viel gibt es für 1.000 Euro Kaltmiete?
Die Mietpreise in Deutschland klaffen
regional weit auseinander. Nach einem
Vergleich im Oktober 2025 gab es für
1000 Euro Kaltmiete durchschnittlich am
meisten Wohnfläche in:
Sachsen 165 m²
Sachsen-Anhalt 156 m²
Das Saarland liegt in der oberen Hälfte
mit 114 m2. Am wenigsten Wohnfläche gab es in:
Berlin 66 m²
Hamburg 64 m²
www.kleinanzeigen.de
Die Mietpreise in Deutschland klaffen
regional weit auseinander. Nach einem
Vergleich im Oktober 2025 gab es für
1000 Euro Kaltmiete durchschnittlich am
meisten Wohnfläche in:
Sachsen 165 m²
Sachsen-Anhalt 156 m²
Das Saarland liegt in der oberen Hälfte
mit 114 m2. Am wenigsten Wohnfläche gab es in:
Berlin 66 m²
Hamburg 64 m²
www.kleinanzeigen.de
Februar/März 2026
Feindbild VermieterGroße Mehrheit teilt das nicht
Das Vorurteil vom raffgierigen Vermieter
teilt die große Mehrheit der Deutschen
nicht: 77 Prozent der Befragten glauben,
dass es ohne private Vermieter in vielen
Regionen noch weniger Wohnraum
gäbe. 75 Prozent sind der Ansicht, dass
private Vermieter in erster Linie an langfristigen
und stabilen Mietverhältnissen
interessiert sind.
www.immowelt.de
Das Vorurteil vom raffgierigen Vermieter
teilt die große Mehrheit der Deutschen
nicht: 77 Prozent der Befragten glauben,
dass es ohne private Vermieter in vielen
Regionen noch weniger Wohnraum
gäbe. 75 Prozent sind der Ansicht, dass
private Vermieter in erster Linie an langfristigen
und stabilen Mietverhältnissen
interessiert sind.
www.immowelt.de
Februar/März 2026
Diese Datei (index.php) ist lediglich ein Einbaubeispiel! Alle 3 relevanten Zeilen (die Sie benötigen) sind im Quelltext nochmal gekennzeichnet!